Mehr als vier Jahre ist es inzwischen her, seit Michael Schumacher auf tragische Weise im Skiurlaub verunglückt ist. Doch wer hat eigentlich die Vollmacht über die etwa 800 Millionen Euro auf seinem Konto?
Wie "Bunte" nun herausgefunden haben will, soll nicht etwa Corinna Schumacher, die Frau des einstigen Rennfahrers, das letzte Wort über die Finanzen von Michael Schumacher haben, sondern dessen Vater! Bereits zu Beginn seiner Karriere 1992 in der Formel 1 soll der spätere Weltmeister seinen Vater Rolf bevollmächtigt haben, ihn ohne Einschränkungen in allen finanziellen wie auch persönlichen Angelegenheiten zu vertreten.Die Zeitschrift beruft sich dabei auf ein Dokument, in welchem festgelegt worden sein soll, dass die Vollmacht nicht nur zu Schumis Lebzeiten, sondern auch im Tod gilt.
Eingeschränkte Vollmacht für Corinna Schumacher
Seit April 2014 soll auch Corinna Schumacher Zugriff auf das Geld ihres Mannes haben. Laut Medienbericht soll ein Schweizer Friedensgericht damals entschieden haben, dass Corinna die Geschäfte des verunglückten Formel 1-Stars regeln darf, da dieser "pflegebedürftig" sei. Jedoch mit Einschränkung: Sobald es um größere Beträge geht, den Kauf von Grundstücken oder Anträge auf Kredit muss sie eine Erlaubnis der "Erwachsenenschutz-Behörde" vorlegen, welche Menschen, die Pflege bedürfen, schützt.
Michael Schumachers Erben: Sie sind die Erben!
Weiterhin soll Michael Schumacher bereits ein Testament aufgesetzt haben. In diesem werden sowohl seine Frau als auch seine Kinder, Gina Maria und Mick, als Haupterben bezeichnet. Doch auch hier zeigt sich die Allmacht von Schumis Vater: Bis zur Abberufung hat er das Recht, die Erben in allen Angelegenheiten den Nachlass seines Sohnes betreffend zu vertreten.