Carmen Geiss hat drei Rapper wegen ihres Songs „Carmen Geiss Diss“ vor Gericht zur Verantwortung gezogen.
In diesem Leben werden Rap und die Geissens wohl keine Freunde mehr. Bereits 2019 verklagten die Millionärsfamilie Kollegah und Jigzaw für ihren gemeinsamen Song „Medusablick“. Kollegah alias Felix Blume muss nach dem Urteil 100.000 Euro an die Familie zahlen. Nun zieht Carmen Geiss erneut vor Gericht. Diesmal trifft es den maskierten Rapper „Jack von Crack“. Gemeinsam mit zwei anderen Musikern hat dieser in dem sogenannten „Carmen Geiss Diss“-Video die Luxusdame als „Schlampe“ und „Prostituierte“ bezeichnet. Das ging der 55-Jährigen zu weit!
Eine halbe Million Klicks auf YouTube
Das Amtsgericht Kamen urteilte „Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung“, da in dem Video, das auf YouTube rund 500.000 Klicks gesammelt hat, auch Texte wie: „Ihr spürt in eurem Hals die Gun (…) Lauf, besser lauf jetz’ weg oder es macht KLICK! KLACK! BOOM!“ zu hören sind. Außerdem thematisierten die Künstler angebliche Fehlgeburten von Carmen Geiss und unterstellten ihr, sie würde ihren Ehemann betrügen. Laut „Westfälischer Anzeiger“ zeigten sich die drei Rapper vor Gericht kleinlaut und reumütig: „Ich weiß, dass es ein absurder, geschmackloser Text ist“, zitiert die Zeitung einen der Angeklagten.
"Carmen Geiss Diss": Geldstrafe für Rapper:
Die Strafe fällt für die drei Rapper jedoch deutlich milder aus als für Kollegah. Insgesamt 7000 Euro Anwaltskosten und eine Entschädigung an Carmen Geiss. Wird das Urteil jedoch rechtskräftig wird für die drei Hobby-Rapper noch teurer: Zwei müssen nochmal 4500 Euro und einer, orientiert am Einkommen, 2700 Euro zahlen. Der Grund, warum die drei Musiker aus Bergkamen überhaupt auf die Idee eines „Carmen Geiss Diss“-Video kamen, war ein Statement von Carmen Geiss bei den Echos 2018, in dem sie sich negativ über die Rapszene äußerte. Fakt ist: Die Geissens verstehen in puncto Rap keinen Spaß.