Es ist offiziell: ARD und ZDF klagen in Karlsruhe für einen höheren Rundfunkbeitrag.
Ein neues Kapitel im Konflikt um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags: ARD und ZDF haben sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Ziel ist eine Anhebung des Beitrags auf 18,94 Euro monatlich, wie die Sender am Dienstag bestätigten. Dieser Schritt wurde notwendig, da die Bundesländer bislang keinen Beschluss für die von der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) empfohlene Erhöhung gefasst haben.
Die KEF hatte bereits im Februar 2024 eine Anpassung um 58 Cent vorgeschlagen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten sollte. Ohne diese Anpassung sei die Finanzierung der derzeitigen Aufgaben der Sender gefährdet, so die Kommission. Doch auch bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober wurde keine Einigung erzielt.
ARD-Vorsitzender: „Finanzierung ist essenziell für die Rundfunkfreiheit“
Kai Gniffke, ARD-Vorsitzender und SWR-Intendant, betonte in einer Pressemitteilung die Wichtigkeit der Finanzierung für die journalistische Unabhängigkeit: „Die staatsferne Finanzierung ist essenziell für die Rundfunkfreiheit. Das Verfahren ist gesetzlich geregelt, und wir können keine Abstriche bei der Einhaltung von Recht und Gesetz hinnehmen.“ ZDF-Intendant Norbert Himmler fügte hinzu: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung ist untrennbar mit einer stabilen Finanzierung verbunden.“ Er verwies auf die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als „Garant verlässlicher Informationen“ in unsicheren Zeiten.
Ministerpräsidenten uneinig – Beitragserhöhung unwahrscheinlich
Während einige Ministerpräsidenten wie Markus Söder (Bayern) und Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) klare Ablehnung signalisierten, fordern andere Länder mehr Reformwillen der Medienhäuser. Kritiker argumentieren, dass Rücklagen und Einsparungen Vorrang haben sollten. Befürworter hingegen betonen, dass Reformen Zeit benötigen und die gestiegenen Kosten durch Inflation gedeckt werden müssen.
Die Chancen, dass der Rundfunkbeitrag zum Jahreswechsel steigt, sind gering. Experten gehen davon aus, dass das Verfahren erst deutlich später abgeschlossen wird. Bereits 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem ähnlichen Fall zugunsten der Sender entschieden und die damalige Erhöhung nachträglich angeordnet.
Kritik an der Reformbereitschaft der Sender
Die Debatte um den Rundfunkbeitrag ist nicht nur finanzieller Natur. Der RBB-Skandal und verlorenes Vertrauen in die Öffentlich-Rechtlichen haben die Diskussion zusätzlich angeheizt. Kritiker sehen einen Mangel an Reformbereitschaft und fordern einen effizienteren Einsatz der vorhandenen Mittel.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts bleibt unklar, wie es mit der Finanzierung weitergeht. Doch eines ist sicher: Die Diskussion um den Rundfunkbeitrag wird uns noch eine Weile begleiten.