Wird Disney wegen „Vaiana 2“ verklagt? Aufgrund von angeblicher Urheberrechtsverletzung könnte der Konzern 10 Milliarden US-Dollar verlieren.

Buck Woodall, ein Animator und Drehbuchautor, verklagte Disney und Jenny Marchick wegen Urheberrechtsverletzung. Sein unveröffentlichtes Material zu einem anderen Projekt soll die Grundlage für die Erfolgsfilme „Vaiana“ (2016) und „Vaiana 2“ (2024) gewesen, jedoch ohne seine Zustimmung genutzt worden sein.
„Vaiana“: Die Hintergründe der Klage
Woodall soll ein Drehbuch und eine Vielzahl von anderen kreativen Materialien für ein Projekt namens „Bucky the Surfer Boy“ erstellt haben. Für dieses Projekt erhielt er im Jahre 2004 auch die Urheberrechte. Diese Materialien hat Woodall damals in Zusammenarbeit mit Jenny Marchick, eine frühere Entwicklungsleiterin von Mandeville Films, erstellt. Der Vorwurf: Marchick soll diese vertraulichen Unterlagen ohne Woodalls Zustimmung an Disney weitergegeben haben. Dies führte zur Entstehung von den „Vaiana“-Filmen. Laut Woodall seien „Vaiana“ und „Bucky“ zu identisch und es sei kaum übersehbar, dass es sich hier um seine Vorarbeit handle. Es geht in beiden Geschichten um einen Teenager, der in einem Kanu ein polynesisches Land rettet. Ebenfalls tauchen in einer Kreatur, die als Insel getarnt ist, und einer symbolischen Halskette weitere Ähnlichkeiten auf.
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Woodall fordert Schadensersatz
Woodall forderte von Disney einen Schadensersatz, der sich auf 2,5 % der Bruttoeinnahmen von „Vaiana“ beläuft. Bei dieser Summe handelt es sich um satte 10 Milliarden US-Dollar. Ebenfalls wurde verlangt, dass in einem Gerichtsverfahren das Urheberrecht an den für die Filmreihe verwendeten Materialien anerkannt wird. So sollen auch Verstöße in der Zukunft verhindert werden. Woodall hat bereits im November 2023 schon mal eine Klage eingereicht. Diese wurde jedoch abgelehnt, weil sie zu spät kam. Die neu eingereichte Klage Woodalls bezieht sich in diesem Falle auf „Vaiana 2“, der im November letzten Jahres erschien und alleine in Deutschland über 4,5 Millionen Zuschauer:innen in die Kinos lockte.
Nun wurde der Fall entschieden. Wie Entertainment Weekly berichtet hat die Jury nicht lange getagt, um zu einem Urteil zu gelangen. Demnach habe Disney gegen keine Urheber-Rechte verstoßen, die Gemeinsamkeiten seien vor allem auf die mündlichen Mythen und Legenden Polynesiens zurückzuführen. Und diese seien laut Moez Kaba, der Anwalt des Mäusekonzerns in diesem Fall, „essenzielle Literatur“, die sich nicht per Recht schützen lasse.