Der letzte „Tatort“ mit Axel Milberg als Klaus Borowski endete auf unerwartete Weise. Doch wie geht Borowskis Geschichte jetzt weiter?

Fans des Kieler „Tatort“ können erleichtert aufatmen: Klaus Borowski ist am Ende von „Borowski und das Haupt der Medusa“ nicht tot. Die Sorge war nicht unbegründet – immerhin geht die Krimireihe oft nicht zimperlich mit Ermittlerinnen und Ermittlern um, die ein letztes Mal im Einsatz sind.
Zu Beginn der aktuellen Folge findet sich Borowski in einem Reisebüro wieder. Wohin soll die Reise nach seinem nahenden Renteneintritt gehen? Die Antwort liefert uns der „Tatort“ in den letzten fünf Minuten: ins Gefängnis!
„Tatort“: Rentenantritt hinter Gittern

Kurz zuvor verfolgte Borowski noch den Mörder Robert Frost (August Diehl) durch die Kieler Straßen. Dabei kommt es zum Handgemenge, ein Schuss löst sich – und Frost stirbt auf offener Straße. Das Problem dabei: Der Schuss stammte aus Borowskis Waffe, und dieser war zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon seit einigen Stunden im Ruhestand. So ging es für den ehemaligen Kriminalhauptkommissar direkt vom Tatort ins Gefängnis, denn eine Waffe hätte er eigentlich nicht mehr bei sich tragen dürfen.
Dieser Ausgang der Geschichte ist durchaus realistisch, wie Oberstaatsanwalt Axel Bieler den Kieler Nachrichten verriet: „Bei solch einem Verdacht ist Untersuchungshaft zu beantragen.“ Vorerst sitzt Borowski also rechtmäßig hinter Gittern – aber wie lange?
Happy End für Borowski?

Bis sich ein Richter mit seinem Fall beschäftigt, bleibt Borowski im Gefängnis. Danach könnte er theoretisch wegen Totschlags oder Mordes verurteilt werden, was ein Strafmaß zwischen fünf und 15 Jahren oder sogar eine lebenslange Haftstrafe bedeuten könnte.
Dass Borowski seinen Lebensabend jedoch in einer Zelle verbringen muss, ist eher unwahrscheinlich. Bieler gibt zu bedenken, dass laut §127 der Strafprozessordnung jedermann befugt ist, eine vorläufige Festnahme durchzuführen, wenn der Täter auf frischer Tat erwischt wird. Borowski durfte Frost also verfolgen – und der unabsichtliche Schuss, der Frost anschließend das Leben kostete, könnte als Notwehr gewertet werden. In diesem Fall würde das Gericht Borowski freisprechen. Das schützt ihn jedoch nicht vor weiteren Konsequenzen …
Die Kieler Polizei vs. Klaus Borowski

Selbst nach einem Freispruch könnte Borowski noch ein Disziplinarverfahren drohen. Da er seine Waffe nicht rechtzeitig abgegeben hat, verstieß er gegen die Dienstvorschriften. Eine Geldstrafe ist hier wahrscheinlich – eine Strafe, die Borowski sicher ohne zu murren zahlen würde.
Einer glücklichen Zukunft mit seiner früheren Partnerin Frieda Jung steht somit nichts mehr im Wege. Damit kam Borowski – für „Tatort“-Verhältnisse – noch relativ glimpflich davon.