Fall Nummer 194: Heute bekommt es Richterin Judy Sheindlin mit einem besonders exotischen Fall von Sachbeschädigung zu tun. Der Verursacher? Eine Schildkröte! Das Tier hat ein bis zu 5 Meter tiefes Loch unter einem Wohnhaus gegraben und dadurch gravierende Schäden angerichtet. Nun soll der Besitzer der Rowdy-Schildkröte 5.000 Dollar an den Hauseigentümer zahlen. Zwei Monatsmieten sind nämlich auch noch offen. In der zweiten Verhandlung fordert eine Frau Reisekosten für einen Trip nach Salt Lake City zurück. Der Ex-Partner kontert mit einer Gegenklage wegen angeblicher Körperverletzung.
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