Ex-„Sommerhaus der Stars"-Kandidat Roland Bartsch entpuppte sich beim Casting der letzten DSDS-Folge als unbekanntes Gesangstalent.
Roland Bartsch, bekannt durch seine Auftritte im „Sommerhaus der Stars“, bei „Goodbye Deutschland“ und „Hot oder Schrott“, darf sich mit seiner jüngsten Teilnahme an der diesjährigen Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“ in diese Liste weiter einreihen. Während die TV-Persönlichkeit in den meisten dieser Shows gemeinsam mit seiner Frau Steffi Bartsch zu sehen war, überzeugte Roland gestern Abend mit einem Solo-Auftritt.
Roland Bartsch singt sich in den Recall
Mit der Teilnahme an der Castingshow ging für Roland ein lang ersehnter Traum in Erfüllung. In der letzten Folge von „Deutschland sucht den Superstar“ am gestrigen Abend trat der 53-Jährige mit einer Interpretation von Andreas Gabaliers Hit „Hulapalu“ ans Mikrofon und überzeugte die Jury gekonnt. „Wider Erwarten hast du das ganz gut hingekriegt. Hätte ich nicht gedacht, bin ich ganz ehrlich“, gestand Poptitan Dieter Bohlen. Sänger Pietro Lombardi stimmte zu: „Du hast eine schöne Stimme“. Nachdem sich auch die beiden Jurorinnen Loredana und Beatrice Egli dieser Meinung anschlossen hatten, durfte sich Roland schließlich über den Einzug in den Recall freuen.
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DSDS-Tattoo für Roland Bartsch
Welche Folgen der Recall-Zettel für Roland haben würde, konnte zunächst niemand ahnen - im Vorfeld versprach der TV-Star seiner Frau, dass er sich für jedes Weiterkommen bei DSDS einen Buchstaben tätowieren lassen würde. Eine unerwartete Wette, mit der er bei der Jury zunächst auf Skepsis stieß: „Ja, ja, du willst uns jetzt bestechen“, warf ihm die Rapperin Loredana vor. Doch Roland entgegnete, dass er sie nicht bestechen wolle und versprach: „Ich mach‘ das wirklich!“ Ob Roland sein Versprechen mit dem Tattoo wirklich hält, wird sich wohl in den nächsten Folgen der Gesangsshow zeigen.
„Deutschland sucht den Superstar“ ist seit dem 18. September jeden Mittwoch und Samstag auf RTL zu sehen. Beim Streamingdienst RTL+ sind die Folgen bereits im Voraus abrufbar.