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Fernsehen

„Hochzeit auf den ersten Blick“: Neue Details! So läuft die Scheidung ab

Wie lange es dauert, bis die Kandidat:innen von „Hochzeit auf den ersten Blick“ geschieden sind und wer die Kosten dafür übernimmt, erfährst du hier.

Hochzeit auf den ersten Blick Logo
„Hochzeit auf den ersten Blick“ erfreut sich großer Beliebtheit. Foto: Sat.1 / Willi Weber

Das Liebes-Experiment von Sat.1 sorgt immer wieder für Gesprächsstoff: Bei „Hochzeit auf den ersten Blick“ wagen Singles das außergewöhnliche Abenteuer, eine völlig fremde Person zu heiraten – ohne vorher auch nur ein Wort miteinander gewechselt zu haben. Doch nicht jedes Paar findet dabei sein Glück.

Jüngstes Beispiel dafür sind Emma und Christian. Das Duo, das viele Fans der Show als Traumpaar sahen, hat offiziell seine Trennung bekannt gegeben. „Auch wenn die Hoffnung zu Beginn groß war und wir an unsere gemeinsame Zukunft glaubten, haben wir beide erkannt, dass unsere Zukunft nicht so verlaufen wird, wie wir es uns erhofft hatten“, teilte die 25-jährige Emma offen mit. Trotz intensiver Gespräche und ehrlicher Bemühungen entschieden sich die beiden, getrennte Wege zu gehen. Die genauen Gründe für das Ehe-Aus bleiben allerdings privat.

 

Teilnehmerin Emma stellt klar: „Wir sind rechtskräftig verheiratet“

Besonders interessant für viele Fans: Trotz der ungewöhnlichen Umstände ihrer Eheschließung gelten für Emma und Christian die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für jedes andere Ehepaar. „Man mag das manchmal nicht so glauben, aber wir sind auf jeden Fall rechtskräftig verheiratet. Das heißt, für uns gilt auch ab dem Trennungsdatum ein Jahr Ehe und dann können wir uns scheiden lassen“, erklärte Emma in einer Instagram-Fragerunde.

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„Hochzeit auf den ersten Blick“: Kandidat:innen müssen Scheidung selbst bezahlen

Das Format bietet zwar große Chancen auf die Liebe, bringt jedoch auch finanzielle Risiken mit sich. Während die Kosten für die Traumhochzeit – inklusive Location, Kleidung und sogar Flitterwochen – vom Sender getragen werden, bleiben die Scheidungskosten an den Kandidat:innen hängen. Schon 2014 stellte Sat.1 klar, dass jede Trennung aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Die anfallenden Kosten, darunter Gerichts- und Anwaltsgebühren, können sich schnell auf vierstellige Beträge summieren.



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